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TAXIGUTSCHEINE

Die Ausgabe der Schecks erfolgt im Gemeindeamt an Jugendliche im Alter zwischen 15 und 26 Jahren mit Hauptwohnsitz in Heiligenkreuz i.L. oder Poppendorf i.B. Für einen Scheck im Wert von € 5,- zahlen die Jugendlichen bei der Ausgabe im Gemeindeamt € 2,50. Es können an jeden Jugendlichen maximal vier Taxigutscheine pro Monat ausgegeben werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.jugendtaxi.eu


Der Gemeinderat der Marktgemeinde Heiligenkreuz i.L. hat beschlossen, auch „Taxigutscheine 60+" anzubieten. Voraussetzungen für den Erhalt ist die Vorlage eines Pensionsbescheides bzw. eines Behindertenausweises sowie der Hauptwohnsitz in der Gemeinde. Die Ausgabe der Schecks erfolgt im Gemeindeamt. Für einen Scheck im Wert von € 5,- zahlen die Senioren und Pensionisten bei der Ausgabe im Gemeindeamt € 2,50. Es können maximal vier Taxigutscheine pro Monat ausgegeben werden.

Bitte beachten Sie, dass Taxigutscheine 60+ nicht an Jugendliche weitergegeben oder verschenkt werden sollten, da diese die Gutscheine beim Taxiunternehmen nicht einlösen können!