Hundeabgabe
für Nutzhunde | € 14,50 / Jahr |
für alle anderen Hunde | € 20,00 / Jahr |
ab dem dritten Hund je | € 40,00 / Jahr |
Nutzhunde sind insbesondere Diensthunde des beeideten Jagdpersonals, der bestätigten Jagdaufseher, der beeideten Waldaufseher und Feldhüter, sowie Hunde, die in Ausübung eines anderen Berufes oder Erwerbes gehalten werden.
Für einen Wachhund (Bewohner in der Einschicht) wird für den ersten Hund der halbe Abgabenbetrag eingehoben.
Die Hundemarke, welche bei der Anmeldung des Hundes von der Gemeinde ausgehändigt wird, kostet € 2,20 und gilt für die gesamte Lebenszeit des Hundes. Bei Verlust kann eine neue Hundemarke im Gemeindeamt erworben werden.