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FRIEDHOF

FRIEDHOFSENTGELTE

Grabstellengebühr für 10 Jahre

Erdgräber für einfachen Belag (Einzelgräber) und
zweifachen Belag (Einzelgräber in Tiefenausführung)
sowie Aschengrabstellen im Erdgrab (Einzelgrab)

 

€ 150,00

Erdgräber für zweifachen Belag (Doppelgräber) und
vierfachen Belag (Doppelgräber in Tiefenausführung)
sowie Aschengrabstellen im Erdgrab (Doppelgrab)

 

€ 200,00

Familiengräber (Erdgräber für mehrfachen Belag) € 300,00

Aschengrabstellen in der Ausführung Urnensäulen
für zweifachen Belag

€ 2.500,00

 

Erneuerung der Benützungsrechte an Grabstellen

Erdgräber für einfachen Belag (Einzelgräber) und
zweifachen Belag (Einzelgräber in Tiefenausführung)
sowie Aschengrabstellen im Erdgrab (Einzelgrab)

 

€ 150,00

Erdgräber für zweifachen Belag (Doppelgräber) und
vierfachen Belag (Doppelgräber in Tiefenausführung)
sowie Aschengrabstellen im Erdgrab (Doppelgrab)

 

€ 200,00

Familiengräber (Erdgräber für mehrfachen Belag)  € 300,00

Aschengrabstellen in der Ausführung Urnensäulen
für zweifachen Belag

€ 150,00

 

Beisetzungsgebühr

Bei einer Beisetzung in Erdgräber für einfachen und zweifachen Belag € 480,00
Bei einer Beisetzung in Erdgräber für mehrfachen Belag € 540,00
Bei einer Beisetzung einer Urne in Erdgräber  € 120,00
Bei einer Beisetzung einer Urne in Urnensäule € 50,00

 

Enterdigungsgebühr

Die Enterdigungsgebühr beträgt das zweieinhalbfache der Beisetzungsgebühr

 

Benützung der Aufbahrungshallen

für den ersten Tag € 120,00
für jeden weiteren Tag €10,00