Arbeitnehmerveranlagungen
Für den Antrag auf Durchführung einer ArbeitnehmerInnenveranlagung haben Sie fünf Jahre Zeit (zB kann der Antrag für 2007 bis Ende Dezember 2012 gestellt werden). Sie können Ihren Antrag entweder elektronisch über FinanzOnline übermitteln oder mit dem Formular L 1 per Post senden oder persönlich bei Ihrem Finanzamt abgeben. Das Finanzamt bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge des Einlangens und führt auf Ihren Antrag eine ArbeitnehmerInnenveranlagung (früher: Jahresausgleich) durch. Ein Anruf beim Finanzamt beschleunigt die Bearbeitung nicht, sondern verzögert die zügigen Erledigung der ArbeitnehmerInnenveranlagungen.
Die Erledigung der ArbeitnehmerInnenveranlagung durch Ihr Finanzamt kann erst erfolgen, wenn alle Jahreslohnzettel oder sonstigen Meldungen (z. B.vom Arbeitsmarktservice) eingelangt sind..
Legen Sie der Erklärung keinen Lohnzettel und keine Belege (Rechnungen, Bestätigungen, Zahlungsbelege) für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen bei. Bewahren Sie die Belege aber sieben Jahre auf, da sie auf Verlangen des Finanzamtes vorgelegt werden müssen.
Die elektronische ArbeitnehmerInnenveranlagung
Rufen Sie FinanzOnline unter www.bmf.gv.at auf und melden Sie sich an: Entweder mit Klick auf die Rubrik „FinanzOnline" oder auf die Schalfläche „Registrierung" im Login-Bereich. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie Ihre Zugangskennungen (Teilnehmer ID, Benutzer ID und PIN) mit Rückscheinbrief (RSa).
Welche Vorteile bietet FinanzOnline?
- Kostenlose Anwendung rund um die Uhr
- Amtsweg per Mausklick bequem von zu Hause
- Möglichkeit zur jederzeitigen Änderung von personenbezogenen Grunddaten, wie z. B. Adresse, Bankverbindung, E-Mail-Adresse
- Aktuelle Abfragen Ihres Steuerkontos und Steueraktes (z. B. Kontostand, Lohnzettel)
- Elektronische Rückzahlungsanträge
- Bescheidzustellung in Ihren persönlichen elektronischen Briefkasten (DataBox) inkl. E-Mail Verständigung
- Anonyme Steuerberechnung
- Keine spezielle Software
- Komfortable Benutzerführung (Online-Hilfe, Hotline)
- Behindertengerechte Anwendung
- Automatische Verlängerung der Erklärungsfrist bis 30. Juni des Folgejahres
Wir haben für Sie auch eine Hotline eingerichtet: Unter 0810 / 22 11 00 von Montag bis Freitag, 8.00 bis 18.00 Uhr erreichbar, österreichweit zum Ortstarif.